Dass die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit im Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli begann, einen hohen Stellenwert einnimmt, begrüßt der ZVG und befürwortet ausdrücklich die Entscheidung der Bundesregierung, eine nachhaltige und ausgewogene Raum- und Stadtentwicklung voranzubringen und die „Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt“ fortzuschreiben.
Kritisch sieht der ZVG dagegen die Verschärfung der Klimaziele für 2030 im EU-Klimagesetz. „Die Zielvorgaben müssen realistisch und erreichbar sein. Die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im Binnenmarkt darf nicht weiter gefährdet werden, insbesondere durch nationale zusätzliche Maßnahmen“, betonte ZVG-Präsident Jürgen Merz.
Notwendig ist aber eine europäische Harmonisierung der CO2-Bepreisung mit unterstützenden Maßnahmen für die Betriebe. Zusätzlichen Finanzbedarf für Anpassungsmaßnahmen gebe es mit Blick auf die „Farm-to-Fork“- und Biodiversitätsstrategie 2030, so der ZVG. Eine einseitige Betrachtung der Aufwandmenge, wie vorgeschlagen, hält der ZVG nicht für zielführend. Notwendig ist stattdessen eine Minderung des Risikos der Pflanzenschutzanwendung.
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