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Derzeit sei im Gemüsebau nicht absehbar, welche exakten Fruchtfolgen, Flächenbelegung und Pflanz- sowie Erntetermine dieses Jahr erfolgen werden, erklärte der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG). Wichtige fachliche Unzulänglichkeiten bleiben aber bestehen.

„Wir haben uns wiederholt und mit Nachdruck für eine Berücksichtigung der Anforderungen im Gemüsebau ausgesprochen“, sagte ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Unter einer pauschalen Düngung unter Bedarf werden die Warenqualitäten leiden und damit die Vermarktungsfähigkeit bedroht. Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gemüsebaues im Vergleich zum europäischen Anbau deutlich geschwächt. Dies ist auch kontraproduktiv im Sinne der „Lebensmittelverschwendung“. Kritisch sei auch das vorgeschlagene Ausbringungsverbot für Festmiste oder Komposte vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januar, so der ZVG. Dies führe insbesondere für die Betriebe, die in diesem Zeitraum Erntereste wie z.B. von Tomaten, Paprika und Gurkenpflanzen aus den Gewächshäusern sowie für Betriebe, die Putzabfälle nach der Aufbereitung z.B. bei Porree und Kopfkohlen wieder auf der Fläche ausbringen müssen, zu erheblichen Erschwernissen. Dies gelte ebenso für Pilzbetriebe, die den Kompost der Produktion auszubringen haben, so der ZVG.