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Eine genaue Bewertung könne allerdings erst dann erfolgen, wenn die Spezifizierung der Förderkriterien vorliege, so der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG). „Wir hoffen“, erklärt ZVG-Präsident Jürgen Mertz, „dass mit dem neuen Programm Anreize geschaffen werden, um die sehr kostenintensive Umstellung in den Betrieben voran zu treiben.“

„Wir befürchten allerdings, dass die Belastung, die auf die Betriebe aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zukommt, durch das Bundesprogramm nur ansatzweise ausgeglichen werden kann. Neben dem Bundesprogramm bedarf es daher zusätzlich einer umfassenden Entlastung bei den CO2-Kosten durch das BEHG“, so Mertz weiter.
Die Maßnahmenförderung setzt in zwei Bereichen an. Zum einen werden Beratungen und Wissenstransfer sowie Informationsmaßnahmen gefördert. Zum anderen werden Investitionen für langlebige Wirtschaftsgüter gefördert, die die CO2-Emissionen des Produktionsprozesses landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse maßgeblich reduzieren.
Bei den Investitionsmaßnahmen sind wie bisher Einzelmaßnahmen förderfähig. In einem vereinfachten Verfahren kann die Förderung von Einzelmaßnahmen beantragt werden, die zu einer CO2-Einsparung führen. Weiterhin förderfähig ist die Modernisierung bestehender Anlagen oder der Neubau von energieeffizienten Anlagen zur Minderung der CO2-Emissionen. Die Höhe der Zuwendung wird in den neuen Förderbedingungen nach der Fördereffizienz berechnet. Somit erhalten Vorhaben mit hohem CO2-Einsparpotenzial eine höhere Förderung. Bezuschusst werden bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der ZVG sieht darin eine neue, deutlich höhere Hürde, um in den Fördergenuss zu kommen.
Neu aufgenommen wurde in die Richtlinie die Förderung der Erzeugung von regenerativer Energie zur betrieblichen Eigennutzung sowie Abwärmenutzung sowie mobile Geräte und Maschinen, die regenerative Energien nutzen.