ZVG begrüßt Klarstellung zum Geltungsbereich von Soforthilfen

Mit der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern können landwirtschaftliche Betriebe und damit auch der landwirtschaftliche Gartenbau von den Corona-Soforthilfen profitieren, so der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG).

„Der ZVG und seine Landesverbände haben wiederholt auf die Ungleichbehandlung von gewerblichen und landwirtschaftlichen Gartenbaubetrieben hingewiesen“, betonte ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Dabei ist die gesamte Branche mit allen Betriebsformen massiv von der Krise betroffen.

Auch kleinere gärtnerische Betriebe brauchen dringend Soforthilfen, um wenigstens einen Teil der laufenden Fixkosten decken zu können. Bereits jetzt wird verkaufsfähige Ware in großen Mengen vernichtet. Die ganze diesjährige Saison ist durch fehlende Arbeitskräfte und unsichere Absatzmöglichkeiten gefährdet.