Der Europäische Rat hat eine Verordnung angenommen, die eine vorübergehende Liberalisierung des Handels und andere Handelszugeständnisse in Bezug auf bestimmte ukrainische Waren ermöglicht. Konkret entfallen ein Jahr lang sämtliche Einfuhrzölle auf ukrainische Exporte in die EU. Damit kann die EU die Wirtschaft der Ukraine beträchtlich unterstützen, so der Rat.

Mit dem Beschluss, der für ein Jahr gilt, wird insbesondere Folgendes ausgesetzt:

  • sämtliche Zölle gemäß Titel IV des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine zur Schaffung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone auf noch nicht liberalisierte Waren. Dies betrifft insbesondere: gewerbliche Waren, für die die Zölle bis Ende 2022 auslaufen, Obst und Gemüse, das der Einfuhrpreisregelung unterliegt, sowie·landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, für die Zollkontingente gelten;
  • die Erhebung von Antidumpingzöllen auf Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine; und
  • die Anwendung der gemeinsamen Einfuhrregelung auf Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine.
Der Beschluss sei an die Bedingung geknüpft, dass die Grundsätze des Artikels 2 des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens eingehalten werden, heißt es abschließend.