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Mitte Dezember 2019 hatten Schweizer Behörden die Zulassung für Chlorothalonil-haltige Produkte widerrufen. Grund dafür war, dass die gesetzlichen Anforderungen für die Zulassung nicht mehr erfüllt und Abbauprodukte von Chlorothalonil im Grundwasser nachgewiesen worden seien.
Wie der Landwirtschaftliche Informationsdienst lid mit Bezug auf Syngenta berichtet, akzeptiere der Agrarkonzern die Begründung nicht und will neben der Aufhebung der Verfügung gerichtlich der Frage nachgehen, nach welchen Kriterien ein Wirkstoff bzw. dessen Abbauprodukte durch die Behörden beurteilt werden. Des Weiteren gehe es darum, wie und in welchem Zeitrahmen der Widerruf des Verkaufs und der Anwendung von Wirkstoffen verfügt werde. Syngenta wird das Mittel bis zu einem rechtskräftigen Entscheid nicht mehr in der Schweiz verkaufen.