Die Europäische Kommission hat sowohl Spanien als auch Belgien aufgefordert, den Schutz seiner Gewässer vor Nitrateinträgen aus landwirtschaftlichen Quellen zu verbessern. Wie die Brüsseler Behörde bekanntgab, wurde den beiden Mitgliedstaaten im Rahmen von EU-Vertragsverletzungsverfahren jetzt jeweils eine „Mit Gründen versehene Stellungnahme“ wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie übermittelt.

Dabei betonte die Kommission erneut das Ziel der Richtlinie, die europäischen Wasserkörper, darunter die Oberflächengewässer und das Grundwasser, vor Verschmutzungen zu schützen. In beiden Fällen handelt es sich um den zweiten offiziellen Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens. Spanien und Belgien haben nun drei Monate Zeit, um die notwendigen Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel zu ergreifen. Anderenfalls kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einreichen. Trotz „einiger Fortschritte“ pocht die Kommission gegenüber Spanien darauf, die Stabilität des Nitratmessstellennetzes zu gewährleisten. Überdies wird das Land aufgefordert, in mehreren Regionen nitratgefährdete Gebiete zu überprüfen und weitere auszuweisen. Auch müssten „alle erforderlichen obligatorischen Elemente in die Nitrat-Aktionsprogramme in einer Reihe von Regionen“ aufgenommen und zusätzliche oder verstärkte Maßnahmen ergriffen werden, um die Ziele der Richtlinie in mehreren Regionen zu erreichen. Gegenüber Belgien moniert die Kommission, dass in der flämischen Region die zulässigen Höchstmengen an Tierdung nicht eingehalten worden seien. Dies gelte mindestens für den Zeitraum zwischen 2016 und 2018. Amtlichen Quellen zufolge hätten die tatsächlich ausgebrachten Mengen an Wirtschaftsdüngern in vielen Fällen die Höchstwerte „erheblich“ überschritten. Überdies gebe es bisher keine Hinweise darauf, dass diese Überschreitungen beendet worden seien. Auch im Hinblick auf den Süden Belgiens, der Wallonie, kritisiert die EU-Behörde, dass das dortige Nitrat-Aktionsprogramm (PGDA 3) nicht alle mit der Nitratrichtlinie vorgesehenen Vorgaben erfülle. Ungeachtet „gewisser Anzeichen“ für eine Verbesserung der Grundwasserqualität und der Verabschiedung neuer Maßnahmen seit Beginn des Verfahrens fordert die Kommission weitere, wissenschaftlich abgesicherte Maßnahmen zur Reduzierung der Nitratbelastung. AgE