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Kaufland will bis zu 101 Real-Standorte von der SCP Retail S.àr.l. erwerben. Im Rahmen seiner vorläufigen Bewertung sieht das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben jedoch verschiedene wettbewerbliche Probleme und steht mit den Unternehmen in Verhandlungen über mögliche Lösungen. Die Frist für eine abschließende Entscheidung hat sich bis zum 30. Dezember 2020 verlängert.

Auf der Absatzseite analysiert das Bundeskartellamt die Wettbewerbsverhältnisse beim Verkauf von Lebensmitteln an die Verbraucher in den tatsächlichen regionalen Einzugsgebieten der 101 Real-Standorte. Das Bundeskartellamt sieht nach vorläufiger Einschätzung und eingehender Analyse eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs in neun regionalen Absatzmärkten durch den Zuerwerb der dortigen Real-Standorte durch die Schwarz-Gruppe.
Auf der Beschaffungsseite hat das Bundeskartellamt für 17 verschiedene Produktgruppen den Einkauf von Lebensmitteln durch Händler bei Lebensmittelherstellern und Lieferanten analysiert. Mit Blick auf die vertikale Beziehung zu Lieferanten und das horizontale Verhältnis zu Wettbewerbern im Lebensmitteleinzelhandel hat das Bundeskartellamt nach vorläufiger Ansicht ebenfalls wettbewerbliche Bedenken gegen das Vorhaben. Eine besondere Bedeutung kommt hier der Stellung von mittelständischen Händlern und ihrer Beteiligung an der Veräußerung der Real Standorte zu.
In dem parallel durchgeführten Fusionskontrollverfahren zu dem Vorhaben der Edeka Zentrale AG & Co. KG, Hamburg, bis zu 72 Real-Standorte von SCP zu erwerben, läuft die Prüffrist unverändert bis zum 21. Dezember 2020, heißt es abschließend.