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Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Danjiri im Kartoffelanbau erteilt.

Wie QS unter Berufung auf das BVL mitteilt, darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Acetamiprid über die bestehende ZUlassung hinaus zwischen dem 5. Mai und dem 1. September 2023 gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln angewendet werden.