logo_bvl_14.jpg

Das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid darf zur Bekämpfung von Feld- und Erdmäusen in Obst- und Ackerkulturen, Wiesen und Weiden eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt vom 9. September 2020 bis zum 6. Januar 2021.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet, sei neben der bisher für Ratron Giftweizen zugelassenen Ausbringung mit einer Legeflinte (NT664), zusätzlich in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen auch eine verdeckte Ausbringung des Wirkstoffs über eine Köderlegemaschine (z. B. WUMAKI) möglich, sofern der mit dieser gezogene Gang nach oben geschlossen ist.