QS/BVL: Notfallzulassung für KARATE ZEON zur Bekämpfung der Kirschessigfliege

Für die Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel KARATE ZEON erteilt.

Wie QS unter Berufung auf das BVL berichtet, ist die Anwendung des Insektizids mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin über die bestehende Zulassung bei Süß- und Sauerkirschen, Pfirsichen und Aprikosen vom 29. Mai bis 25. September 2020. Bei Pflaumen, Zwetschen, Mirabellen und Renekloden darf das Mittel vom 15. Juni bis 12. Oktober 2020 angewendet werden.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.