Benevia soll aber erst zum Einsatz kommen, wenn mit den regulär zugelassenen Pflanzenschutzmitteln keine ausreichende Wirksamkeit erzielt wird, berichtet QS unter Verwendung von BVL-Informationen. Die für den Einsatz von Benevia zugelassene Menge beträgt 1.875 l (ausreichend für ca. 1.250 ha). Da das Insektizid als bienengefährlich (B1) eingestuft wird, darf es nicht auf blühenden oder von Bienen beflogenen Pflanzen ausgebracht oder auf Unkräutern eingesetzt werden.
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