Foto: Daniel Ernst/AdobeStock

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Doppelt hält besser, wenn es um die Bekämpfung von Schädlingen geht. Deswegen hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für zwei weitere Pflanzenschutzmittel für die Bekämpfung der Spinnenmilbe an Kartoffeln erteilt.

Wie QS unter Verwendung von BVL-Informationen berichtet, darf das Akarizid Milbeknock vom 6. Mai bis zum 2. September 2020 eingesetzt werden. Vom 15. Mai bis zum 11. September 2020 dürfen Kartoffelerzeuger zum Schutz ihrer Ernte auch das Kontaktakarzid Apollo 50 SC verwenden.