Foto: JKI

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel LMA (Wirkstoff: Aluminiumkaliumsulfat) erlassen, so QS.

Die Notfallzulassung für LMA gilt für die Anwendung gegen Feuerbrand an Kernobst und wurde für den Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2019 erteilt.