Der Einsatz von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist eine Chance, die für beide Seiten eine Win-Win-Situation bedeuten kann. Dennoch fordert Peter Hauk den Bundesinnenminister auf, den Pendlerverkehr auch für Erntehelfer und Facharbeiter in der Verarbeitung zu öffnen. Die aktuelle Haltung in Berlin ist falsch, betonte er.
„Da wir nicht wissen, ob und wie schnell wir wieder Helfer aus dem Ausland bekommen, müssen wir jetzt handeln. Deshalb können nun auch anerkannte Asylbewerber, aber auch Asylbewerber im Asylverfahren und Geduldete, die derzeit auf Grund der Corona-Pandemie ihrer bisherigen Arbeit nicht nachkommen können – weil sie in Gaststätten, Restaurants und Bars gearbeitet haben – oder die keine Beschäftigung haben, jetzt schnell für die aktuelle Saison in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen: Anerkannte Asylbewerber dürfen in der Regel arbeiten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Asylbewerber im laufenden Verfahren und Geduldete. Ausländer, die bereits eine Beschäftigungsduldung besitzen, können eingesetzt werden, da sie ihre Beschäftigungsduldung bei einer bis zu dreimonatigen Unterbrechung ihrer Tätigkeit nicht verlieren“, erklärte Minister Thomas Strobl.
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