Die Österreichische Bundesregierung hat sich in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern zum Ziel gesetzt, die Flächeninanspruchnahme deutlich zu reduzieren: 2,5 ha pro Tag bis 2030. Unter die Flächeninanspruchnahme fallen nicht nur zubetonierte Flächen für weitere Straßen und Gebäude, sondern auch für Energiezwecke gewidmete Flächen. Diese Agrarflächen sind für einen Normertrag nicht mehr geeignet, so die Österreichische Hagelversicherung.

„Ein klares Ja für Photovoltaik, aber nicht auf ‚lebenden‘ Äckern und Wiesen, sondern auf ‚toten‘ Flächen. Dazu zählen Dachflächen von Firmen, Supermärkten, Wohnblöcken, Bauernhöfen und Gewerbeparks, Überdachungen von Parkplätzen sowie entlang von Bahntrassen und Autobahnen. Wir müssen nämlich die Lebensmittelproduktion sichern und die Klimakrise ernsthaft bekämpfen. Die Energiewende und der Ausbau der Photovoltaik dürfen daher nicht weiter zulasten der Agrarflächen gehen, denn diese sind durch die generelle Verbauung ohnedies stark rückläufig. Die Lebensgrundlage Boden wird täglich weniger. Und die Nachfrage nach Lebensmitteln wird nicht sinken, im Gegenteil. Leere Supermarktregale wie in England dürfen bei uns nicht zum Standard werden, Agrarflächen – und dazu zähle ich auch gerodete Waldflächen – dürfen aus Profitgier nicht zu einer Rendite- und Anlagequelle werden“, so der Vorstandsvorsitzende der Österreichischen Hagelversicherung, Dr. Kurt Weinberger.