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Das Insektizid Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine und Rapsöl) dürfe laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung des Apfelblütenstechers (Anthonomus pomorum) an Äpfeln eingesetzt werden. Das sei auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 beschlossen worden. Die Notfallzulassung für Spruzit Neu gelte für den Zeitraum vom 15. Februar bis zum 14. Juni 2018 und sei auf die Anwendung im ökologischen Apfelanbau beschränkt.

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 habe das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zudem eine Notfallzulassung für die Anwendung von Karate Zeon bei Birnen erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus sei der Einsatz des Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin gegen die Rotbeinige Baumwanze (Pentatoma rufipes) an Birnen vom 1. März bis zum 28. Juni 2018 zulässig.