Luis Planas, spanischer  Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung Foto: magrama

Luis Planas, spanischer Minister für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung Foto: magrama

Am 25. Februar hat der spanische Ministerrat ein königliches Gesetzesdekret verabschiedet, das dringende Maßnahmen zur Sicherung des Lebensstandards, Verbesserung der Verhandlungsposition und das Erreichen einer gerechten Verteilung der allgemeinen Kosten des Primärsektors entlang der Nahrungsmittelkette vorsieht. Diese konkreten Maßnahmen haben zum Ziel, die Aufgabe von landwirtschaftlichen Betrieben zu verhindern und die Wiederherstellung des Gleichgewichts alle Beteiligten der Kette (Produzenten, Genossenschaften, Lebensmittelindustrie, Vertrieb und Verbraucher) zu fördern.

Die neue Norm führt die Produktionskosten als obligatorische Klausel in die Vertragsbedingungen ein, die als verbindlicher Faktor bei der Preisfestsetzung in den Agrarverträgen zu berücksichtigen ist. Das bedeutet, dass in den Verträgen als verbindliche Klausel aufgenommen wird, dass der vereinbarte Preis zwischen dem Primärerzeuger in der Land-, Vieh- oder Forstwirtschaft und Fischerei oder einer Gruppe von ihnen und ihrem ersten Käufer die Produktionskosten deckt.
Um die Trivialisierung der Produkte zu vermeiden, ist es erforderlich, dass die Durchführung und Entwicklung von Werbeaktionen, die im Rahmen des Gesetzes der Lebensmittelkette realisiert werden, auf einem Rahmen von Vereinbarungen, Paktfreiheit, gegenseitigem Interesse und Flexibilität bei der Anpassung an die besonderen Umstände der verschiedenen Akteure beruhen. Werbeaktionen dürfen weder bei Preis oder Produktimage irreführen, noch die Wahrnehmung entlang der Lebensmittelkette in Bezug auf Qualität oder Wert der Produkte beeinträchtigen.
Eine weitere Neuheit ist das Verbot, Werte entlang der Kette zu zerstören. Dazu muss jeder Betreiber dem unmittelbar vorausgehenden Betreiber einen Preis zahlen, der den effektiven Produktionskosten entspricht, oder diese übersteigt.

In dem neuen Königlichen Gesetzesdekret werden Verstöße, die zuvor als geringfügig eingestuft waren, wie z.B. Lebensmittelverträge nicht schriftlich zu formalisieren, Nichteinschliessung des Preises oder Vornehmen von Preisänderungen, nun als schwerwiegend bewertet. Als sehr schwerwiegend gelten die Wertzerstörung entlang der Lebensmittelkette sowie die Durchführung von Werbeaktivitäten, die über Preis oder Image der Produkte täuschen. Im Hinblick auf die Anforderungen der geltenden europäischen Rechtsvorschriften in diesem Bereich ist die Veröffentlichung von feststehenden schweren und sehr schweren Verstößen vorgesehen und zwar auf dem Verwaltungsweg oder im Fall von strittigen Verwaltungsbeschwerden auf dem Rechtsweg.
Weitere neue Maßnahmen sind u.a. Steuerverbesserungen für Junglandwirte und Schutz der Saisonarbeiter. c.s.