Foto: Bundesverband Fuhrparkmanagement e.V.

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Die Maut-Pflicht für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 t ist in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft worden. Seit Juli 2018 wird die Gebühr nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundesstraßen erhoben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 28. Oktober 2020 entschieden, dass die Kosten der Verkehrspolizei nicht zu den Berechnungsgrundlagen der Maut gehören. Auf die Bundesregierung kommt eine mögliche Rückzahlung von insgesamt rund einer Milliarde Euro zu, so der Bundesverband Fuhrparkmanagement e.V. (BVF)

„Rund 4 % der berechneten Maut sind demnach rechtswidrig für hoheitliche Aufgaben des Staates berechnet worden“, so Axel Schäfer, Geschäftsführer des BVF.
Von der Lkw-Mautpflicht seien auch entsprechend ausgestattete Fuhrparks betroffen. Für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr zweckbestimmt sind und/oder für den Güterkraftverkehr verwendet werden, muss auf mautpflichtigen Strecken bezahlt werden. Die Höhe der Gebühr variiert in Abhängigkeit diverser Faktoren. Neben Schadstoffklasse, Achszahl, Länge der mautpflichtigen Strecke und Infrastrukturkosten, ließ Scheuer auch die Kosten für die Verkehrspolizei in die Rechnung mit einfließen. Das gehe laut der europäischen Richter nicht. Im Oktober 2020 haben sie in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass bei der Berechnung der Lkw-Maut die Kosten für die Verkehrspolizei nicht miteinbezogen werden dürfen. Ein polnisches Speditionsunternehmen hatte geklagt. „Wir begrüßen dieses Urteil. Wenn die Schwerlasttransporte schon eine Gebühr für die Straßennutzung entrichten sollen, dann muss sich diese fair zusammensetzen“, sagt Schäfer. Aus dem EuGH-Urteil ergibt sich, dass falsch berechnete Gebühren zu Teilen erstattungsfähig sind. Der BVF unterstütze Fuhrparkverantwortliche bei diesem Thema.

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