Griechische Artischockenköpfe „Agkinara Irion“ jetzt geschützt

Die griechischen Artischockenköpfe „Agkinara Irion“ sind von der Europäischen Kommission als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) eingestuft worden. Auf Antrag Griechenlands wurde jetzt die Eintragung in das entsprechende Register vorgenommen.

Laut EU-Amtsblatt handelt es sich bei „Agkinara Irion“ um Artischockenköpfe der örtlichen Artischockensorte Prasini tou Argous oder Argitiki. Nach Angaben der Kommission zeichnet sich diese Sorte gegenüber anderen Artischocken etwa durch die „zylinderförmigen und kompakten Köpfe“ aus, die an der Spitze charakteristisch geöffnet sind. Zudem soll die Kopfhöhe mindestens 10 cm betragen und einen Durchmesser von wenigstens 8 cm aufweisen. Ferner sollen die „zarten Köpfe“ sowie Brakteen und scheibenförmigen Blütenkörbe mit „fleischigem, schmackhaftem Boden von besonderer Süße“ besonders zum Frischverzehr geeignet sein. Die Brüsseler Behörde beschreibt das abgegrenzte geografische Gebiet, in dem die „Agkinara Irion“ erzeugt wird, als „Form eines Dreiecks“. Dabei liegt eine Seite zum Meer hin, die anderen beiden Seiten bilden Ausläufer von Bergmassiven. Das Gebiet umfasst die Orte Karnezaiika und Kantia, die verwaltungsmäßig zur Gemeinde Nafplio gehören. AgE

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