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Am 7. September 2020 hat der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) zusammen mit Greenpeace und anderen Organisationen eine Studie zur Nachweisbarkeit neuer Züchtungstechniken wie CRISPR-Cas bzw. Genome Editing in Kulturpflanzen vorgestellt und ihre Eignung auch im Bereich der Agrarimporte unterstrichen.

Thorsten Tiedemann, Grain Club-Vorsitzender, erklärte aber, dass so der Eindruck entstehe, der neue Test sei zur generellen Identifikation von genomeditierten Nutzpflanzen geeignet. 'Dafür wäre allerdings der Nachweis der Ursache einer genetischen Veränderung notwendig. Dies kann das Verfahren nicht leisten, weshalb die allgemeine Identifikation von genomeditierten Kulturpflanzen weiterhin nicht möglich ist.' Eine verkürzte Darstellung dieser komplexen Zusammenhänge trage in keiner Weise zur Aufklärung der Verbraucher bei.

Als Methode wurde die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) gewählt. Mittels des PCR-Tests lässt sich die Präsenz von genomeditierten Pflanzen jedoch nur dann nachweisen, wenn bereits bekannt ist, dass diese mit Hilfe von neuen Züchtungstechniken entstanden sind. Diese Informationen liegen für pflanzliche Produkte in vielen Ländern nicht vor. Eine Vermengung der Ernten vieler Anbaufelder in den Ursprungsländern ist in der Logistik von Massenschüttgütern wie Weizen, Raps, Mais und Soja praxisüblich und erhöht den Anspruch an geeignete Nachweisverfahren zusätzlich. 'Von einer rechtssicheren Identifikation genomeditierter Pflanzen, gerade im Bereich des internationalen Agrarhandels, kann man deshalb erst dann sprechen, wenn auch die Mutationsursache im agrarischen Rohstoff rechtssicher identifiziert wurde. Das erlaubt die vorgestellte Methode jedoch grundsätzlich nicht', so Tiedemann weiter.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zweifelt in seiner Stellungnahme ebenfalls eine generelle Eignung der Methode an, Genome Editing nachweisen zu können.