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Die EU Kommission hat am 4. September eine öffentliche Konsultation zu ihrem künftigen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft eingeleitet. Dieser Sektor wird eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die ehrgeizigen Vorgaben des europäischen Grünen Deals und die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie umzusetzen. Bürger, nationale Behörden und betroffene Akteure sollen sich zu dem Entwurf des Plans anhand eines Fragebogens bis zum 27. November online zurückmelden, heißt es von der Kommission.

Einige Schlüsselinstrumente wurden dafür eingeführt und werden umgesetzt. Der Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft deckt drei zentrale Aspekte ab: Ankurbelung der Nachfrage nach ökologischen Erzeugnissen unter Wahrung des Verbrauchervertrauens, Förderung des Anstiegs der ökologisch bewirtschafteten Flächen in der EU und Stärkung der Rolle der ökologischen Produktion bei der Bekämpfung des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts, u.a. durch eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen. Die neue Verordnung über die ökologische Produktion soll den Veränderungen in diesem rasch wachsenden Sektor Rechnung tragen. Die Politik der EU soll den Absatz von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln fördern, indem dessen Qualitätsmerkmale auf dem Binnenmarkt und in Drittländern beworben werden. Für 2021 plant die Kommission, im Rahmen der Absatzförderungspolitik zusätzliche Mittel in Höhe von 40 Mio Euro für die ökologische Landwirtschaft bereitzustellen.
Der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Janusz Wojciechowski erklärte: „Die Strategie ,Vom Hof auf den Tisch‘ und die Biodiversitätsstrategie enthalten ehrgeizige Ziele für den Agrarsektor, damit dieser für die Umsetzung des Grünen Deals bereit ist. Die ökologische Landwirtschaft nimmt bei der Umstellung auf ein nachhaltigeres Lebensmittelsystem und dem besseren Schutz unserer biologischen Vielfalt eine zentrale Rolle ein. Die Kommission wird die ökologische Landwirtschaft mit einem geeigneten politischen und rechtlichen Rahmen unterstützen, damit der Anteil der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche bis 2030 auf 25 % erhöht wird.“
Auf Wunsch der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments, aber auch von Drittländern und anderen Interessenträgern hat die Kommission vorgeschlagen, das Inkrafttreten der neuen Öko-Verordnung auf den 1. Januar 2022 zu verschieben.