Foto: Universität Göttingen

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In der KW 38 hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Rechtsstreit um das Teilverbot bienenschädlicher Neonicotinoide ihre Schlussanträge veröffentlicht. Gegenstand des Rechtsstreits sind Anwendungsverbote für die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid durch die EU Kommission im Jahr 2013. In erster Instanz hatte das Europäische Gericht (EuG) 2018 die Genehmigungen für die Insektizide erheblich eingeschränkt, so die Aurelia Stiftung.

'Das Urteil war ein Meilenstein für den Insektenschutz in der industriellen Landwirtschaft', sagt Thomas Radetzki, Imkermeister und Vorstand der Aurelia Stiftung. Bisher ist kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem die Kommission die Vermarktung genehmigter Produkte von so großer wirtschaftlicher Bedeutung aus Gründen des Umweltschutzes derart weitgehend eingeschränkt hat. Bayer hatte Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
Die Generalanwältin bestätigt die von den Anwälten der Stiftung im Prozess vertretene Auffassung, dass schon die methodischen Defizite und Datenlücken in der ursprünglichen Risikoprüfung hinreichende Zweifel begründen, dass die Neonicotinoide die Genehmigungskriterien nicht erfüllen. Darüber hinaus gehend bestand für die speziellen Insektizide Clothianidin und Imidacloprid der wissenschaftlich begründete Verdacht, dass sie schädlich für Bienen und Umwelt sind. In solch einem Fall ist es Sache der Hersteller die Zweifel zeitnah auszuräumen. Diesen Nachweis habe Bayer nicht erbracht, so Generalanwältin Prof. Dr. Juliane Kokott. Dem Gericht seien zwar, so die Generalanwältin weiter, Fehler unterlaufen. Sie würden aber nicht zur Aufhebung des Urteils führen und würden auch nicht die Teilverbote der EU-Kommission in Frage stellen. Lediglich das Komplettverbot der nichtgewerblichen Verwendung der Neonicotinoide gehe ihrer Auffassung nach zu weit. Die Empfehlung der Generalanwältin sei für das Richterkollegium nicht bindend. Mit einem Urteil des EuGH ist in den kommenden Monaten zu rechnen und es wird auch für die Beurteilung des erweiterten Freilandverbotes der EU Kommission für diese Neonicotinoide aus dem Jahre 2018 eine maßgebliche Rolle spielen.

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