Europäische Kommission verhängt temporäres Einfuhrverbot für Citrusfrüchte aus Argentinien

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Im Mai, Juni, Juli sowie in der ersten Augustwoche 2020 hatte es in mehreren EU-Mitgliedstaaten im Rahmen von Einfuhrkontrollen Beanstandungen zu Phyllosticta citricarpa (McAlpine) Van der Aa (Citrus Black Spot, CBS) bei Citrusfrüchten aus Argentinien gegeben.

Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Kommission hervor, die Regelung tritt wenig später in Kraft. Wie es darin heißt, soll das Einfuhrverbot bis zum 30. April 2021 gelten, um dem anhaltenden Risiko der Einschleppung und Ausbreitung des genannten Schädlings in die EU entgegenzuwirken. Die wiederkehrenden Inspektionen hätten gezeigt, dass die derzeit in Argentinien geltenden phytosanitären Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, um die Einschleppung des Schadorganismus zu verhindern, so die EU-Kommission. Infolgedessen soll die Einfuhr von Zitronen und Orangen in die EU vorübergehend verboten werden. Dies gelte auch für Ware, die der industriellen Verarbeitung zugeführt werden soll.

Bereits am 1. Juli hatte Argentinien seinerseits die Ausfuhren frischer Zitronen in die Europäische Union – den größten Exportmarkt – gestoppt, da die Fälle von CBS zugenommen hatten. Die Citrus-Produzenten hatten daraufhin gemeinsam dem Nationalen Dienst für Gesundheit und Qualität in der Landwirtschaft (Senasa) und der Argentinischen Vereinigung für Citrusfrüchte im Nordwesten Argentiniens (Acnoa), sowie anderen Pflanzenschutzbehörden ihre Bemühungen zur Kontrolle der CBS mit dem Zertifizierungsprogramm für Citrusfrüchte intensiviert. s.z.