Foto: Gina Sanders/fotolia

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Die Höhe des CO2-Ausstoßes wird künftig den Satz der Lkw-Maut bestimmen und in spätestens acht Jahren müssen auch Kleinlastwagen von mehr als 3,5 t eine Abgabe für die Nutzung von Fernstraßen zahlen. Darauf haben sich Medienberichte zufolge die europäischen Verkehrsminister geeinigt.

Der gefundene Kompromiss zur Eurovignette sehe verschiedene Ansätze vor, was bedeute, dass sich die Art, wie die Maut an den CO2-Ausstoß gekoppelt werde, in den einzelnen Staaten unterscheiden werde, heißt es weiter. Nach dem Inkrafttreten der Regeln 2023 sollen die Staaten aber auch weiterhin die Infrastrukturkosten und Luftverschmutzung berücksichtigen.
Es sei davon auszugehen, dass die Maut für herkömmliche Lkw deutlich steigen werde, bei Diesel-Schwerlastern z.B. um bis zu 50 %, so die Berichte. Emissionsfreie Lkw können bis 2025 von der Maut ausgenommen werden, danach sei eine Reduktion um 75 % verglichen mit dem für die klimaunfreundlichsten Lkw anfallenden Satz möglich. Eine Verpflichtung zur Einführung der Lkw-Maut gebe es aber nicht.
Die vom EU-Parlament geforderte Umstellung auf ein rein streckenbasiertes System lehnten die Minister ab, stellten es den Staaten aber frei, eine Streckenmaut zu erheben oder Vignetten für einen bestimmten Zeitraum zu verkaufen. Österreich sprach sich dagegen aus, da das Land mit den Sonderregeln für intensiv genutzte Strecken (Brenner) nicht einverstanden sei. Nach bisherigen EU-Regeln ist hier ein Aufschlag von 25 % auf die Maut möglich. Stimmen angrenzende Staaten zu, könnte dieser auf bis zu 50 % steigen, heißt es abschließend.

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