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In einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshof heißt es, das exportiertes Obst, Gemüse und Wein aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen 1967 besetzten Gebieten in der Europäischen Union einen Hinweis auf ihr Ursprungsland tragen müssen.

Weiterhin heißt es in den Medienberichten in Bezug auf die richterliche Entscheidung, dass die Herkunft aus einer israelischen Siedlung zusätzlich gekennzeichnet sein muss. Begründet worden sei das Urteil damit, dass das von Israel besetzte Westjordanland zwar 'einer beschränkten Hoheitsgewalt' Israels unterliege, völkerrechtlich aber nicht dazu gehöre. Daher seien das Gebiet und der Herkunftsort anzugeben. Die Information sei wichtig für die Verbraucher, um 'eine fundierte Wahl zu treffen'. Von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) sei die Entscheidung begrüßt worden. PLO-Generalsekretär Saeb Erekat forderte von den europäischen Staaten, die 'rechtliche und politische Verpflichtung umzusetzen' und die Produkte für internationale Märkte zu verbieten.