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Die Europäische Kommission hat den Antrag auf Aufnahme von Beelitzer Spargel in das Verzeichnis der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) genehmigt. Die Verwendung des Namens ist laut EU-Kommission damit an strenge Vorgaben geknüpft. Der Name Beelitzer Spargel darf nur für den weißen oder grünen Spargel verwendet werden, der rund um die Stadt Beelitz im Landkreis Potsdam-Mittelmark und in einem Teil des ostdeutschen Landkreises Teltow-Fläming angebaut wird.

Die guten Wachstumsbedingungen und das schnelle Wachstum aufgrund des sandigen Bodens und des kontinentalen Klimas begünstigen den Anbau eines des Produktes, das sich durch einen ausgewogenen Geschmack ohne übermäßige Bitterkeit auszeichnet. Beelitzer Spargel habe eine lange Tradition, die vom Glasermeister und Kleinbauer Karl Friedrich Wilhelm Hermann begründet wurde, der 1861 in Beelitz den ersten Spargel auf dem Feld pflanzte. Die ersten Beelitzer Spargel wurden ab 1870 in großen Mengen auf dem Stadtmarkt verkauft. Spargel ist inzwischen zur wichtigsten Gemüsekultur Brandenburgs geworden. Dieser neue Name wird zu mehr als 1.425 bereits geschützten Produkten hinzukommen, deren Liste in der DOOR-Datenbank verfügbar ist.