EU-Rat gibt Einwilligung zur Änderung des Assoziationsabkommens mit Marokko

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Der EU-Rat für auswärtige Angelegenheiten hat den Beschluss zur Unterzeichnung der Änderungen der Protokolle 1 und 4 des Assoziationsabkommen mit Marokko genehmigt, wodurch die Konzessionen für marokkanische Agrarprodukte auf die aus der Westsahara ausgeweitet werden. Nach der Annahme im Rat muss auch das EU-Parlament seine Zustimmung geben.

Diese Modifizierung des Assoziationsabkommens zwischen der EU und Marokko ist die Antwort auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der im Dezember 2016 entschied, dass das Abkommen auf die Westsahara nicht anwendbar sei, weil dieses Gebiet als Drittland eingestuft werden müsse. Seitdem haben Brüssel und Marokko über eine Änderung verhandelt, denn Marokko hat großes Interesse an der Gemüseproduktion in der Sahara, die in den letzten Jahren stark gewachsen ist und zum größten Teil in die EU exportiert wird.

Der spanische Branchenverband Fepex verfolgt aufgrund der Überschneidungen der Produktionskalender die marokkanischen O+G-Exporte sowohl nach Spanien als auch in die EU. In 2017 führte die EU 1,2 Mio t Obst- und Gemüse aus Marokko ein (+12 %). Der Wert stieg im Vergleich zu 2016 um 18 % und erreichte nach Daten von Eurostat den Wert von 1,631 Mrd Euro. Spanien folgt dem gleichen Trend. Die marokkanische O+G-Importe stiegen 2017 im Vorjahresvergleich um 31 % und lagen nach Zahlen der spanischen Zollgeneraldirektion bei 555,5 Mio Euro. Fepex/c.s.