Foto: uschi dreiucker/pixelio

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Bisherige Maßnahmen der Europäischen Union zum Artenschutz haben den Wildbestäubern „keinen Schutz geboten“. Dieses Fazit zieht der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem vorgelegten Bericht. Einen wesentlichen Grund dafür sehen die Prüfer in dem Umstand, dass wichtige EU-Politikbereiche, darunter die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), keine spezifischen Verpflichtungen zum Schutz dieser Tiere enthalten. Trotz der wesentlichen Bedeutung von Bestäubern wie Bienen, Wespen, Schwebfliegen, oder Schmetterlingen für die Produktion von Nahrungsmitteln und deren Qualität hätten in den vergangenen Jahrzehnten ihre Populationsdichte und Vielfalt in der EU abgenommen.

Zur GAP stellt der EuRH in dem Zusammenhang fest, dass sie „Teil des Problems und nicht Teil der Lösung“ sei. Schon in einem früheren Bericht hatten die Rechnungsprüfer beklagt, dass die Ökologisierungs- und Cross-Compliance-Anforderungen im Rahmen der europäischen Agrarpolitik den Rückgang der Biodiversität in den Agrarlandschaften nicht wirksam aufgehalten hätten. „Weitgehend wirkungslos“ geblieben ist dem Rechnungshof zufolge auch die Biodiversitätsstrategie der EU-Kommission für das Jahr 2020. Gleiches gelte für die 2018 vorgelegte Bestäuber-Initiative. Mitverantwortlich dafür machen die EU-Prüfer die EU-Rechtsvorschriften über Pflanzenschutzmittel, denn diese enthielten „keine geeigneten Maßnahmen zum Schutz wilder Bestäuber“. Zwar würden die Rechtsvorschriften Schutzmaßnahmen für Honigbienen umfassen; die Risikobewertungen beruhten jedoch noch immer auf Leitlinien, die nicht mehr auf dem neuesten Stand und schlecht auf die rechtlichen Anforderungen sowie die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse abgestimmt seien.
Sehr kritisch beurteilt der EuRH in dem Zusammenhang die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, auch nach einem EU-Verbot Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einzusetzen, obgleich diese für massive Verluste u.a. von Bienen verantwortlich seien. Im Hinblick auf den Green Deal empfiehlt der Rechnungshof der EU-Kommission, mögliche Maßnahmen zum Schutz von Wildbestäubern und zur Erfüllung der Biodiversitätsstrategie bis 2030 hinreichend zu prüfen. Dabei müssten solche Schutzmaßnahmen besser in die politischen Instrumente der EU zum Erhalt der biologischen Vielfalt und in die Landwirtschaftspolitik integriert werden. Zudem sei Brüssel aufgefordert, den Schutz der Wildbestäuber im Rahmen des Prozesses zur Bewertung der Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren. AgE