Foto: Africa Studio/AdobeStock

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Wie Agrarkommissar Janusz Wojciechowski betonte, hätten Frühjahrsfröste, Überschwemmungen sowie Hitzewellen den Obst- und Gemüsesektor sowie den Weinsektor in diesem Jahr vor besonders große Herausforderungen gestellt, und das nach dem Jahr 2020, das wegen der Corona-Krise bereits schwierig war.

Entsprechende Maßnahmen seien deshalb beschlossen worden. 'Diese werden Erzeuger in der gesamten EU in dieser schwierigen Zeit unterstützen, und zwar zusätzlich zu den Maßnahmen, die bereits 2020 vorgeschlagen und 2021 verlängert wurden', unterstrich Wojciechowski. Für den Obst- und Gemüsesektor wurde festgelegt, dass die EU-Unterstützung für Erzeugerorganisationen, für deren Berechnung normalerweise der Wert der Erzeugung des betreffenden Jahres zugrunde gelegt wird, mindestens 85 % des Vorjahresniveaus betragen muss, auch wenn der diesjährige Wert niedriger liegt. Dieser Ausgleich wird gewährt, wenn die geringere Erzeugung mit Naturkatastrophen, Klimaereignissen, Pflanzenkrankheiten oder Schädlingsbefall in Zusammenhang steht, außerhalb der Kontrolle der Erzeugerorganisation liegt und die Produktion im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 35 % zurückgegangen ist. Können die Betriebe nachweisen, dass sie vorbeugende Maßnahmen gegen das Ereignis ergriffen haben, auf das die verringerte Erzeugung zurückzuführen ist, so wird als Wert der Produktion, der für die Unterstützung zugrunde gelegt wird, der Vorjahreswert herangezogen. aiz.info