Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt zum EU-Emissionshandelssystem (EHS) festgelegt. Im Vorschlag der Europäischen Kommission wird der gesamte Straßenverkehr in ein separates EHS einbezogen. Nun fordert eine Mehrheit im Parlament lediglich eine Einbeziehung des gewerblichen Straßenverkehrs in das EHS, während die private Mobilität bis 2029 vom Handelssystem solange ausgeschlossen ist, bis ein neuer Legislativvorschlag vorliegt, so der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V.
Da an Tankstellen nicht unterschieden werden kann, ob ein Fahrzeug für private oder gewerbliche Zwecke tankt, wird die Verantwortung für den Handel und die Überwachung der CO2-Quoten vom Mineralölunternehmen wegverlagert. Dies kann schwerwiegende Auswirkungen haben, da die Mineralölunternehmen über die relevanten Kraftstoffauslieferungsdaten verfügen und die Möglichkeit haben, den Verbrauch der von ihnen vertriebenen Kraftstoffe zu überwachen. Folglich würde die Verantwortung für die Abwicklung der CO2-Notierungen direkt bei den Transportunternehmen landen, was vermieden werden muss.
Erik Østergaard, Präsident der NLA: "Das ist keineswegs der richtige Ansatz. Wir müssen konsequent sein, wenn wir es mit dem grünen Übergang des Verkehrssektors ernst meinen. Zunächst einmal müssen alle Akteure - private und kommerzielle - ihren Teil dazu beitragen. Die vielen kleinen und mittleren Transportunternehmen haben weder die Zeit noch die Ressourcen, um ein komplexes Quotensystem zu managen. Wir ermutigen die EU-Mitgliedstaaten daher nachdrücklich, den Vorschlag wieder auf den richtigen Kurs zu bringen und sicherzustellen, dass alle Akteure des Straßenverkehrs - gewerbliche und private - im neuen EHS berücksichtigt werden."
Florence Berthelot, Generaldelegierte der FNTR: "Die Einbeziehung des Straßenverkehrs in das EU-EHS sollte durch die Kraftstofflieferanten erfolgen, die für CO2-Zertifikate bezahlen und diese Kosten dann an die Straßenverkehrsnutzer weitergeben. Unser Sektor wird nicht in der Lage sein, eine zusätzliche Last zu tragen, insbesondere in schwierigen wirtschaftlichen Situationen mit Inflation und steigenden Dieselpreisen."
Prof. Dr. Dirk Engelhardt, BGL-Vorstandsvorsitzender: "Wenn man den Individualverkehr vom ETS ausschließt, wird es im Wesentlichen mehr Zeit in Anspruch nehmen, den grünen Übergang zu realisieren. Mit weniger Einnahmen im ETS-System gibt es auch weniger finanzielle Mittel, welche in grüne Lösungen reinvestiert werden können. Mit dem Vorschlag des Parlaments werden die Transportunternehmen grundsätzlich aufgefordert, alle Kosten zu tragen. Deshalb fordern wir, dass die Einnahmen aus dem neuen ETS-System zweckgebunden werden. Der grüne Übergang muss sich an der tatsächlichen Marktverfügbarkeit alternativer Antriebe und Kraftstoffe sowie der dafür notwendigen Infrastruktur orientieren. Anreizsysteme leben von ihrer Akzeptanz und dürfen zu keinem Bestrafungssystem infolge der Nichtverfügbarkeit alternativer Technologien führen. Nur so kann der grüne Übergang erfolgreich umgesetzt werden.“
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