Fotos: ZVG/Winkhoff

Fotos: ZVG/Winkhoff

Die Umsetzung der Düngeverordnung obliegt in großen Teilen den Bundesländern. Dort gibt es unterschiedliche Auslegungen, die zu verzerrten Wettbewerbsvoraussetzungen im Bundesgebiet führen. Das jedoch lehnen Berater und der Berufsstand gleichermaßen ab. Deutlich wurde das besonders auf der 27. Bundesberatertagung vom 6. bis 8. März 2018 in Grünberg, so der ZVG.

Die über 70 Berater aus dem gesamten Bundesgebiet forderten bundeseinheitlich Mustervollzugshinweise zur Düngeverordnung ein. Die Düngeverordnung ist schon 2017 in Kraft getreten. Trotzdem gebe es noch viele offene Fragen. So z.B. bei der Düngebedarfsermittlung, dem Nährstoffvergleich und der Einhaltung der vierwöchigen Sperrfrist im Winter. Die Sperrfrist verbiete die Ausbringung von Gemüse-Putzabfällen d.h. organischen Düngemitteln in Deutschland, deren Stickstoffgehalt höher als 1,5 % in der Trockensubstanz liegt. Die Bundesländer haben dazu unterschiedliche Auslegungen. Praktikable Lösungen gebe es bisher jedoch nicht. Die Berater fordern, dass Putzabfälle im Ursprungsbetrieb wieder breitflächig und zeitlich versetzt ausgebracht werden dürfen.