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Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik zeigt sich grundsätzlich zufrieden darüber, dass sich das Europäische Parlament auf eine abschließende Position für einen einheitlichen Rechtsrahmen für den europäischen Straßengüterverkehr verständigen konnte. Ob der erzielte Kompromiss tatsächlich zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen und Sozialvorschriften sowie zu einer Präzisierung der Marktzugangsbedingungen führt, so der DSLV, wird wesentlich von der Umsetzung und der zukünftigen Kontrolldichte in den Mitgliedstaaten abhängen.

Grundsätzlich müsse davon ausgegangen werden, so der DSLV, dass sich der derzeitige Wettbewerb und die Arbeitsbedingungen im europäischen Straßengüterverkehr nicht allein durch das Ausreizen von Regelungslücken in einem freien europäischen Markt verschärft haben, sondern vor allem durch eine Überforderung staatlicher Kontrollen. Die künftigen Regelungen sehen einen rechtlichen Anspruch der Lkw-Fahrer vor, spätestens nach drei Wochen in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Zusätzlich werden Transportunternehmen verpflichtet, ihre Fahrzeuge alle acht Wochen in den jeweiligen Zulassungsstaat zurückzuführen. Mit der grundsätzlichen Möglichkeit zur sogenannten Kabotage sollen Leerfahrten innerhalb der EU verhindert und CO2-Emissionen eingespart werden. Die Anzahl der Beförderungen, die ein ausländisches Transportunternehmen innerhalb eines anderen EU-Landes durchführen darf, wird auf drei begrenzt. Zusätzlich werden ausländische Unternehmen das Land nach der jeweils letzten Kabotagefahrt für mindestens vier Tage verlassen müssen. Zur weiteren Wettbewerbsentzerrung gegenüber heimischen Transportunternehmen müssen die Fahrer ausländischer Unternehmen während der Kabotage mit dem ortsüblichen Mindestlohn vergütet werden. Dafür wurde ein von der allgemeinen EU-Entsende-Norm abweichendes, aber restriktives Entsenderecht für Lkw-Fahrer geschaffen: Die Höhe des Lohns soll mindestens der des Landes entsprechen, in dem der Fahrer unterwegs ist. Ausgenommen werden zukünftig Transitfahrten sowie Hin- und Rückfahrten vom Heimatland in ein anderes EU-Land mit maximal zwei Be- oder Entladevorgängen während einer Tour.
Große Erwartungen werden in den intelligenten Fahrtenschreiber gesetzt, der bis 2025 in allen Fahrzeugen eingebaut sein muss, um die neuen Rechtsvorschriften belastbar digital überwachen zu können, erklärte der DSLV.