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Im Rahmen einer Änderung von Arbeitsschutzverordnungen fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) von den Unternehmen einen besseren Schutz der Beschäftigten vor biologischen Gefahrenlagen, u.a. epidemisch verlaufenden Erkrankungen wie Covid-19. Dazu sollen Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebsanweisungen erstellen und alle Beschäftigten bei jeder Aktualisierung unterweisen, teilt der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) mit.

„Wir befürchten, dass ein solch bürokratischer Aufwand den so wichtigen Schutz der Beschäftigten eher behindern als fördern wird“, so Dr. Michael Reininger, Experte für Gefahrstoffe und Arbeitsschutz im DRV. Deshalb fordert der DRV im Rahmen seiner Stellungnahme ans BMAS, diese geplante Regelung komplett zu streichen.
Das Infektionsgeschehen während der aktuellen Covid-19-Pandemie zeige deutlich, dass bisher nur ein geringer Anteil an Übertragungen am Arbeitsplatz stattgefunden habe. Reininger: „Der Schutz der Gesundheit hat oberste Priorität. Indem wir Menschen schützen, bewahren wir auch die Stärke des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Nur mehr Bürokratie zu installieren, hilft niemandem. Einzig, indem Betrieben und ihren Beschäftigten ein gewisser Grad an Eigenverantwortung zugebilligt wird, können deren individuelle Voraussetzungen und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt und optimale Vorsorge getroffen werden.“