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„Für den Deutschen Fruchthandelsverband und seine Mitgliedsunternehmen ist die Einhaltung von Menschenrechten und Sozialstandards in den Lieferketten bereits seit mehr als zehn Jahren eine selbstverständliche Verpflichtung“, erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverbandes e.V. (DFHV), Dr. Andreas Brügger anlässlich der Vorstellung der Eckpunkte des geplanten Gesetzes durch die Minister Hubertus Heil und Gerd Müller.

Er verwies auf den bereits 2007 veröffentlichten DFHV-Kodex zu Sozialstandards, der in enger Zusammenarbeit mit Greenpeace entwickelt wurde und in allen wichtigen Handelssprachen vorliegt. Der DFHV habe seinen Mitgliedsunternehmen empfohlen, diese Standards in die AGBs und Lieferverträge aufzunehmen. Zudem gebe es heute eine Fülle weiterer Zertifizierungen, die die Unternehmen gemeinsam mit ihren Kunden nutzen.

Das geplante Sorgfaltspflichtengesetz hält Brügger trotzdem für nicht zielführend. „Wenn man z.B. die Lieferkette eines Bananenkartons kontrollieren möchte, darf man nicht nur einen Erzeuger betrachten. De facto müssten wir die Arbeits- und Lebensbedingungen von Hunderten Personen dokumentieren, die in allen Unternehmen der Lieferkette arbeiten: Pflanzenzüchtung und -vermehrung, Plantagenbewirtung, Ernte, Kartonagenherstellung, Zerlegung, Sortierung, Packbetrieb, Lagerung, Drittlandstransport, Hafenlogistik, Schiffsverladung, Stauer, Seefracht, Hafenlogistik am Zielort, Distributionslager, Reiferei, Zentrallager, Kundendistribution.“ Das sei ein enormer bürokratischer Aufwand, der mit entsprechenden Kosten verbunden wäre. „In den Produzentenländern würde sich so gut wie nichts ändern, außer dass für die Erzeuger noch weniger Geld übrigbliebe. Das ist eindeutig nicht unser Interesse, und Bundesminister Gerd Müller möchte es nach eigenem Bekunden auch nicht“, so Brügger.