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Im April und Mai dürfen jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeiter nach Deutschland einreisen. Das ist eine der strengen Ausnahmeregelungen von den geltenden Einreisebeschränkungen für Erntearbeiter und Saisonarbeitskräfte, die Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, und Bundesminister Horst Seehofer in enger Absprache mit dem Robert Koch-Institut und dem Bauernverband in einem gemeinsamen Konzept jetzt vorgestellt haben.

Ziel ist es, die Vorgaben des Infektionsschutzes mit den Erfordernissen in der Landwirtschaft in Einklang zu bringen. Weiterhin heißt es, dass für April und Mai jeweils rund 10.000 Arbeitskräfte aus Arbeitslosen, Studierenden, Asylbewerbern und Kurzarbeitern gewonnen werden sollen.

Ausländische Saisonarbeiter dürfen ausschließlich mit dem Flugzeug an festgelegten Flughäfen ein- und ausreisen und werden dort durch den Betrieb abgeholt. Nach einem Gesundheitscheck, dessen Ergebnisse dem Gesundheitsamt vorgelegt werden müssen, müssen die Arbeiter in eine 14-tägige Quarantäne und das Betriebsgelände darf nicht verlassen werden. Gearbeitet werden darf nur in gleichleibenden Gruppen von fünf bis max. 20 Personen. Mindestabstände sind einzuhalten und ggf. Mundschutz, Handschuhe oder Schutzscheiben/-folien zu tragen. Neben den strengen Hygienevorschriften in den Zimmern dürfen diese auch nur mit der Hälfte der regulären Personenzahl belegt werden. Besteht der Verdacht einer Erkrankung, muss der Verdachtsfall ebenso wie der Rest des Teams isoliert und getestet werden, heißt es in der Mitteilung.

„Wir haben eine pragmatische und zielorientierte Lösung gefunden, die den berechtigten Anliegen Rechnung trägt – notwendigem Infektionsschutz auf der einen und Erntesicherung auf der anderen Seite. Das ist eine wichtige und gute Nachricht für unsere Bauern“, so Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner.