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Das Bundeskabinett hat am 3. März 2021 den Entwurf für ein Lieferkettengesetz beschlossen. Der Deutsche Bauernverband fordert anstelle eines deutschen Lieferkettengesetzes einen europäischen Ansatz.

„Wir erwarten, dass grundlegende Menschenrechte bei der Herstellung von Produkten, die in die EU importiert werden, eingehalten werden. Solche Dumping-Importe dürfen gar nicht erst auf den EU-Markt gelangen. Hier ist die EU-Handelspolitik gefordert. Ein Lieferkettengesetz kann das nicht adäquat leisten und wälzt neue bürokratische Auflagen auf die Wertschöpfungsketten ab, indirekt auch auf die deutsche Landwirtschaft, bspw. bei der Dokumentation von Futtermitteln.“ Der DBV fordert zusätzliche Bürokratielasten für kleine und mittlere Unternehmen soweit wie möglich zu vermeiden.