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Am 18. September entscheidet der Bundesrat über die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweitung für die Düngeverordnung. Diesbezüglich bestehen in der Landwirtschaft laut Joachim Rukwied, Präsident DBV, klare Erwartungen gegenüber den Bundesländern.

„Die Länder müssen bei der genauen räumlichen Gebietsabgrenzung im Rahmen der Düngeverordnung ihre Hausaufgaben schnell erledigen. Viele Änderungsanträge der Länder laufen jedoch vor allem darauf hinaus, bei den neuen Vorgaben zur Gebietsabgrenzung Zeit für die Umweltverwaltungen zu gewinnen. Die ist nicht akzeptabel und darf nicht zu Lasten der Bauern gehen“, betonte Rukwied im Vorfeld.
Nach Einschätzung des DBV zeigen sich erhebliche Defizite seitens der Wasserwirtschaft bei den vorliegenden Datengrundlagen und vorhandenen Messstellen. „Offensichtlich sind die fachlichen Grundlagen für eine differenzierte Gebietsabgrenzung und einen zielgenauen Gewässerschutz in einigen Bundesländern nicht ausreichend. Jetzt müssen die Länder eine möglichst genaue und schnelle Festlegung der relevanten Gebiete vornehmen, um ungerechtfertigte Auflagen für Landwirte zu vermeiden. Für Landwirte in roten Gebieten gelten ab 2021 strikte Auflagen ohne weitere Übergangsfristen. Da dürfen die Landwirte erwarten, dass auch die Wasserwirtschaft unverzüglich ihre Hausaufgaben bei einer akkuraten und differenzierten Gebietsabgrenzung macht“, so Rukwied abschließend.