Foto: Oliver Boehl/fotolia

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Vor der Abstimmung im britischen Unterhaus am 15. Januar möchte die EU-Lebensmittelkette auf die dramatischen wirtschaftlichen Folgen eines Brexits ohne Handelsvereinbarung für Landwirte in der EU und im Vereinigten Königreich, Lebensmittel- und Getränkehersteller, Händler von Agrarerzeugnissen sowie Verbraucher hinweisen, heißt es in einer Pressemeldung.

Im Jahr 2017 beliefen sich die Exporte der EU27 in das Vereinigte Königreich auf 41 Mrd Euro, während die Exporte des Vereinigten Königreichs in die EU 17 Mrd Euro erreichten - dieser Handel und die Unternehmen dahinter beschäftigen 44 Mio Menschen in der gesamten EU28, was den Grad der Integration und Komplexität der Lebensmittelversorgungskette widerspiegelt.
Der Ausstieg des Vereinigten Königreichs aus der EU ohne ein Abkommen wird unweigerlich zu erheblichen Handelsstörungen und einer Verlustsituation für die gesamte Agrar- und Lebensmittelkette führen. Aufwendige und unvermeidliche Verfahren wie amtliche Warenkontrollen, gesundheitliche und pflanzenschutzrechtliche Inspektionen, Veterinärbescheinigungen und Einfuhrzölle werden zu größeren Verzögerungen bei den Kontrollen an den Grenzen führen und die Kosten für beide Seiten erhöhen.
Die Lebensmittelhersteller in der EU27 und im Vereinigten Königreich sowie die zuständigen Behörden werden Zeit benötigen, um sich an die neuen Bedingungen von Brexit anzupassen. Eine Übergangszeit ist daher von entscheidender Bedeutung, damit Betreiber und Behörden sich angemessen vorbereiten und anpassen können. Es ist wichtig, dass das Vereinigte Königreich in diesem Zeitraum weiterhin die bestehenden EU-Vorschriften für die Lebensmittelerzeugung einhält und seine bestehenden Verpflichtungen erfüllt.
Die europäische Agrar- und Lebensmittelkette möchte daran erinnern, dass ein Brexit ohne Handelsvereinbarung sowohl für den britischen als auch für den EU-Lebensmittelsektor äußerst schädlich wäre und um jeden Preis vermieden werden muss.