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Copa Cogeca begrüßt die „mutige und umsichtige Entscheidung“ des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments, den Vorschlag für das Naturwiederherstellungsgesetz mit großer Mehrheit abzulehnen. Bei der Entwicklung des Vorschlags für das Naturwiederherstellungsgesetz in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments habe Copa Cogeca mit Bestürzung beobachtet, wie sich der Vorschlag insgesamt immer weiter von der Rationalität und den Realitäten vor Ort entfernt habe.

Dieses Scheitern könne nicht den Mitgliedern des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung angelastet werden, sondern sei die klare Folge von zwei Problemen, heißt es weiter. Das erste sei, dass der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission von Anfang an nicht auf der Realität beruht habe, was den Ansatz der Nichtverschlechterung, die Kriterien der Nichterfüllung, die angemessene und vorgesehene Finanzierung und die Zielvorgaben für die Herausnahme wesentlicher produktiver land- und forstwirtschaftlicher Flächen aus der aktiven Nutzung betreffe.
Das zweite Problem bestand darin, dass die Zuständigkeiten für dieses Dossier leider nicht gleichmäßig verteilt waren, sodass der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung nicht über die volle Zuständigkeit für die Artikel verfügte, die für die Arbeit seiner Mitglieder am wichtigsten sind, nämlich Artikel 9 und Artikel 10 über Agrarökosysteme und Waldökosysteme.

„Wir als Vertreter der europäischen Landwirte und der europäischen Agrargenossenschaften können einen Vorschlag des Europäischen Parlaments zu diesem Text nicht akzeptieren, es sei denn, es werden extreme Änderungen an dem Vorschlag vorgenommen. Daher danken wir dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung dafür, dass er weiterhin die Landwirte und ihre Rolle in unserer Gesellschaft respektiert und vertritt, die bei der Erstellung des Gesamtberichts nicht ausreichend gewürdigt worden ist.“
Künftig muss der Umweltausschuss die Botschaften des Landwirtschaftsausschusses berücksichtigen. Ein gutes Gesetz zur Wiederherstellung der Natur könne nicht ohne das klare Engagement der Landwirte gestaltet werden.