Foto: janvier/AdobeStock

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Das Insektizid darf bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben mit nachgewiesenen Resistenzproblemen zur Bekämpfung des Apfelwicklers in Kernobst zum Einsatz gebracht werden.

Wie QS unter Berufung auf das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) mitteilt, gilt die Notfallzulassung für ABC-V14 für den Zeitraum vom 10. Mai bis zum 6. September 2021.