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Seit Mai 2018 legt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bestimmte Vorschriften zum Gesundheitsschutz in Form von Anwendungsbestimmungen fest, wie QS mit Bezug auf das BVL mitteilt.

Diesbezüglich ergeben sich häufig Fragen bei Anwendern und Überwachungsbehörden. Antworten auf Fragen zur praktischen Umsetzung und zum Hintergrund bestimmter Anwendungsbestimmungen hat das BVL jetzt in einer FAQ-Sammlung zusammengestellt, die über die Webseite des BVL aufgerufen werden.
Hier beantwortet das BVL Fragen, die sich für Anwender von Pflanzenschutzmitteln, Personen bei Nachfolgearbeiten und unbeteiligte Dritte (Anwohner, Umstehende und Verbraucher) bei der praktischen Umsetzung der einzelnen Regelungen ergeben. Nach Angaben des BVL soll die FAQ-Sammlung fortlaufend um weitere Fragen ergänzt und regelmäßig überprüft werden.