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Ursprünglich bis Dezember 2019 befristete zugelassene, glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel wurden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um ein weiteres Jahr verlängert.

Grund dafür sei, dass vorgeschriebene Schritte im Zulassungsverfahren bei einigen der betroffenen Pflanzenschutzmittel nicht abgeschlossen werden konnten, bezieht sich QS auf das BVL. Laut Artikel 43 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die betroffene Zulassung dann verlängert werden. Um den Händlern und Anwendern Planungssicherheit für die kommende Saison zu geben und die Antragsteller gleich zu behandeln, werden die meisten bestehenden Zulassungen bis zum 15. Dezember 2020 verlängert.