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Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Insektizid Verimark erlassen, schreibt QS.

Danach dürfe das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole bei der Jungpflanzenanzucht in Gewächshäusern gegen Kleine Kohlfliegen an Kopf- und Blumenkohlen eingesetzt werden. Die Notfallzulassung ist auf den Zeitraum vom 21. März bis zum 18. Juli 2019 beschränkt.