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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Proman erlassen, wie QS berichtet.

Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 dürfe das Herbizid mit dem Wirkstoff Metobromuron über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung von einjährigen, zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung sei beschränkt auf einen Zeitraum von vier Monaten und gelte vom 20. Februar bis zum 19. Juni 2018.