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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) werde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln künftig neue Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Arbeitern bei Nachfolgearbeiten erteilen. Diese neuen Vorschriften seien, so das BVL, differenzierter und berücksichtigen die Wiederbetretungsszenarien für verschiedene Kulturen besser.

Grundlage der Risikobewertung für Arbeiter und für die Ableitung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen sei ein neues EU-weit harmonisiertes Expositionsmodell der EFSA. Die Vergabe der neuen Auflagen erfolge ab sofort und sukzessive bei neu zugelassenen oder genehmigten Pflanzenschutzmitteln. Eine systematische Anpassung bestehender Zulassungen sei nicht vorgesehen, heißt es weiter.
Generell gelte, dass nach Spritz- oder Sprühanwendungen die behandelten Flächen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden dürfen. Wenn die Risikobewertung im Zulassungsverfahren ergebe, dass auch nach dem Abtrocknen direkte Kontakte zu behandelten Pflanzen ein unvertretbares gesundheitliches Risiko darstellen, seien besondere Anwendungsbestimmungen einzuhalten.