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Am 11. Dezember 2018 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) darüber informiert, dass die EU-Wirkstoffgenehmigung für den Wirkstoff Quinoxyfen nicht erneuert wird. Damit endeten mit Wirkung zum 30. April 2019 die Zulassungen für alle in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff durch Zeitablauf. Hiervon ist auch das zuvor für die Anwendung im Obstbau (Erdbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Traube) zugelassene Fungizid Fortress 250 (Zulassungsnummer: 024966-00) betroffen, bezieht sich QS auf das BVL.

Für dieses Pflanzenschutzmittel gelte zunächst eine reguläre Abverkaufsfrist, anschließend eine verkürzte Aufbrauchfrist. Die Abverkaufsfrist für Fortress 250 ist bis zum 30. Oktober 2019 und die verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 27. März 2020 gültig. Die Abverkaufsfrist ergebe sich aus dem Pflanzenschutzgesetz; die Aufbrauchfrist aus der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1914. Nach Ende der Aufbrauchfrist seien eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Die Angaben zu Zulassungsende, Abverkaufs- und Aufbrauchfristen und Entsorgungspflicht gelten auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.