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Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Remondis SE & Co. KG, sämtliche Anteile am dualen System DSD – Duales System Holding GmbH & Co. KG zu erwerben, untersagt, wie es in einer offiziellen Mitteilung heißt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: 'Das Zusammenschlussvorhaben hätte zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs bei den dualen Systemen geführt. Zu befürchten wären höhere Kosten für DSD-Wettbewerber, erhebliche Marktanteilsgewinne von DSD und letztlich höhere Preise bei der Entsorgung von Verpackungen. Darüber hinaus kommen die beiden Unternehmen im Bereich Altglasvermarktung auf bedenkliche gemeinsame Marktanteile von 40 % bis 60 %. Die von den Unternehmen angebotenen Zusagen waren nicht geeignet, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen.' Das Zusammenschlussvorhaben betreffe vor allem die Entsorgung von Verkaufsverpackungen privater Haushalte sowie die Vermarktung aufbereiteter Glasscherben aus Hohlglasbehältern (wie z.B. Getränkeflaschen oder Konservengläser) an Glashütten.
Die Untersagung sei noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.