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Die Europäische Kommission hat Bulgarien aufgefordert, diskriminierende Regelungen zu beseitigen, die Einzelhändler dazu verpflichten, einheimische Lebensmittel zu bevorzugen. Dazu hat die Brüsseler Behörde der Regierung in Sofia im Rahmen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ übermittelt.

Darin wird den Bulgaren eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um auf die vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof Klage einreichen. Bereits im Mai dieses Jahres war Bulgarien mittels eines Aufforderungsschreibens, dem ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens, in gleicher Sache ermahnt worden. Konkret monieren die EU-Beamten, dass Einzelhändler nach bulgarischem Recht verpflichtet sind, gesonderte Auslage- und Verkaufsbereiche für einheimische Lebensmittel wie Obst und Gemüse, Milch, Fisch, Frischfleisch, Eier und Honig anzubieten. Derartige Verpflichtungen beeinträchtigen nach Auffassung der Brüsseler Behörde den im EU-Recht verankerten freien Warenverkehr. Mit der aktuellen Regelung schaffe Bulgarien günstigere und wettbewerbsfähigere Vermarktungsbedingungen für einheimische Lebensmittel, während vergleichbare importierte Erzeugnisse diskriminiert würden. Zugleich werde die Niederlassungsfreiheit behindert, indem die Freiheit der Einzelhändler, über ihr Sortiment und ihre Verkaufsfläche zu entscheiden und ihre Lieferkette anzupassen, eingeschränkt werde. Die Kommission hob hervor, dass es aufgrund der mit der Corona-Krise verbundenen außergewöhnlichen Gesundheitslage und der Schwäche der Wirtschaft unerlässlich sei, in der EU den freien Warenverkehr und die Niederlassungsfreiheit im Geiste der europäischen Solidarität zu gewährleisten. AgE