Foto: Sandro Cenni/unsplash

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„Es ist egal, was die Politik in den nächsten Wochen noch beschließt oder nicht: Der Brexit ist vollzogen, die Übergangsphase endet am 31. Dezember. Deshalb ist das Thema Zollabwicklung sowohl für Versender als auch für Empfänger von Waren zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich relevant. Wer sich darauf noch nicht vorbereitet hat, muss in den nächsten Wochen handeln. Abwarten und Tee trinken – ist das falsche Motto in diesem Zusammenhang“, betont Ralf Düster, Vorstandsmitglied des Bochumer SCM-Softwareanbieters Setlog.

Neben zahlreichen gut vorbereiteten Firmen gebe es auch einige Spätzünder im kleineren Mittelstand, die jetzt handeln müssen. Speziell den Kleinunternehmen, die bisher ausschließlich im europäischen Binnenmarkt gewirtschaftet haben, mangelte es Düster zufolge an Wissen im Zollbereich. Sie sollen zunächst kontrollieren, inwieweit ihre Lieferketten vom Brexit betroffen sind und dann die notwendigen Informationen und Dokumente für eine Zollabwicklung zusammenstellen, damit Logistikdienstleister die Ein- und Ausfuhrzollformalitäten durchführen können. Dazu gehöre u.a. die Nummer des Economic Operators´ Registration and Identification (EORI) sowie eine Vollmacht der Importeure für die Sendungsabwicklung von und nach Großbritannien. „Ab Januar gibt es keine Ausnahmeregelungen oder Übergangsfristen. Fehlende Infos und Unterlagen können auch nicht nachträglich zur Verfügung gestellt werden“, erläutert Düster. Grundsätzlich gilt: Wegen der erforderlichen Zollabwicklung wird der Warenverkehr zwischen EU-Ländern und dem Vereinigten Königreich ab 2021 komplexer, zeitlich aufwendiger und teurer. Einige Unternehmen haben ihre Distributionsaktivitäten schon frühzeitig auf den europäischen Kontinent verlegt. Exportorientierte EU-Unternehmen seien zudem über noch offene Handelsabkommen Großbritanniens mit anderen Ländern verunsichert. Zu den Ländern mit noch ungeklärten Abkommen zählen u.a. Mexiko, Singapur und die Türkei. Auch mit der Schweiz sind noch Fragen zu klären. Und auch das Thema Drittlandszoll ist noch nicht geklärt. „Es kann bedeuten, dass Waren, die aus Drittländern über die EU nach Großbritannien gebracht werden sollen, besser erst unverzollt in ein offenes Zolllager (OZL) eingelagert und dann weitertransportiert werden“, sagt Setlog-Vorstand Düster. Ein ähnliches Vorgehen wäre auch für den Transport der Waren in die andere Richtung ratsam.